Langenzersdorf, am 1.7.2013
1. Geltung
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Berg- und
Wandervereines Wienerland, gelten für sämtliche Lieferungen,
Dienstleistungen und Geschäftsbeziehungen, die der Verein gegenüber
einem Vertragspartner (Ordentliche Mitglieder, Außerordentliche
Mitglieder, Ehrenmitglieder, Förderer, Sponsoren) im Rahmen der
Vereinsstatuten erbringt.
2. Vertragsabschluss
2.1 Der Vertrag (Dienstleistungen im Rahmen der Vereinsstatuten)
gilt als geschlossen, wenn der Berg- und Wanderverein Wienerland nach
Erhalt eines Auftrages eine schriftliche Auftragsbestätigung dem
Vertragspartner zugesandt oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung
begonnen hat.
2.2 Die in Webseiten, Katalogen, Prospekten etc. enthaltenen
Angaben sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung auf sie
Bezug genommen wird.
2.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftlichkeit.
2.4 Der Berg- und Wanderverein Wienerland behält sich das Recht
vor, Dienstleistungen im Rahmen der Vereinsstatuten ohne Angabe von
Gründen abzulehnen.
3. Preise und Zahlung
3.1 Der Berg- und Wanderverein Wienerland ist gemäß den Statuten
nicht auf Gewinn ausgerichtet. Alle Mitgliedsbeiträge, Sponsorenbeiträge
und Einnahmen im Allgemeinen dienen dem Verein ausschließlich zur
Erhaltung des Vereines, seiner technischen Ausstattung, allfälligen
Aufwandsentschädigungen und des angebotenen Services. Sofern nicht
anders vereinbart, gelten die im Auftrag angeführten Preise.
3.2 Sämtliche Zahlungen sind 10 Tage ab Rechnungsdatum und ohne Abzug fällig.
3.3 Ausgeschlossen ist eine Aufrechnung mit offenen Forderungen
des Vertragspartners des Berg- und Wandervereines Wienerland, aus
welchen Gründen auch immer.
3.4 Bei Zahlungsverzug ist der Berg- und Wanderverein Wienerland
berechtigt, sämtliche entstehende Kosten sowie bankübliche Verzugszinsen
zu verrechnen. Bei Mahnungen werden entsprechende Manipulationsgebühren
verrechnet.
3.5 Außerdem ist der Berg- und Wanderverein Wienerland berechtigt,
vertragliche Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung
(Mitgliedsbeiträge, Sponsorenbeiträge, Einnahmen im Allgemeinen)
auszusetzen, wodurch der Vertragspartner jedoch nicht seiner
Zahlungsverpflichtung gemäß den Vereinsstatuten enthoben wird.
3.6 Die in Webseiten, Katalogen, Prospekten etc. angeführten Preise
(Mitgliedsbeiträge) enthalten nicht Nutzungskosten von
Übertragungseinrichtungen (z.B. Telefonkosten), Kosten für Hard- und
Software, andere Kosten von Dritten, die für die Nutzung von Diensten
verrechnet werden.
4. Gewährleistung
4.1 Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen des
Berg- und Wandervereines Wienerland entweder durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung behoben. Wandlung oder Preisminderung wird
ausgeschlossen. Die Gewährleistungspflicht erlischt, sobald Änderungen
ohne ausdrückliche Zustimmung des Berg- und Wandervereines Wienerland
von Dritten oder vom Vertragspartner selbst vorgenommen werden.
5. Rücktritt
5.1 Der Berg- und Wanderverein Wienerland ist berechtigt, vom
Vertrag (auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder
Leistung) zurückzutreten,
5.1.1 wenn über das Vermögen des Vertragspartners ein
Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Einleitung eines
Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird;
5.1.2 wenn der Vertragspartner gegen Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB verstößt.
5.2 Tritt der Vertragspartner aus Gründen, die nicht vom Berg- und
Wanderverein Wienerland zu verantworten sind, oder tritt der Berg- und
Wanderverein Wienerland gemäß 5.1 vom Vertrag zurück, so gilt ein
Schadenersatz in Höhe des für den Berg- und Wanderverein Wienerland
entstandenen Aufwandes. Das richterliche Mäßigungsrecht wird
ausgeschlossen.
5.3 Der Berg- und Wanderverein Wienerland behält sich das Recht
vor, gesetzeswidrige und anstößige Daten von den Servern (und somit aus
dem Internet) zu entfernen und entstandene Aufwände nach den jeweils
gültigen Stundensätzen zu verrechnen.
5.4 Vertragskündigungen durch Sponsoren haben jeweils mindestens
einen Monat vor Ablauf des laufenden Sponsorvertrages zu erfolgen. Eine
Zahlung für eine weitere Periode hat automatische Vertragsverlängerung
zur Folge. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt die
Vertragslaufzeit für Sponsoren ein Jahr.
6. Haftung
6.1 Der Berg- und Wanderverein Wienerland haftet für Schäden nur
für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von
Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen,
entgangenem Gewinn, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter
gegen den Vertragspartner sind ausgeschlossen. Die Höhe der
Ersatzpflicht des Berg- und Wandervereines Wienerland ist mit der
Auftragssumme der Höhe nach begrenzt.
6.2 Für Schäden resultierend aus Netzausfällen des Providers besteht keine Ersatzpflicht.
6.3 Der Berg- und Wanderverein Wienerland haftet nicht, wenn sich
jemand auf rechtswidrige Art und Weise Kundendaten und andere Daten in
ihre Verfügungsgewalt bringen und sie weiterverwenden, weitergibt oder
anderweitig nutzt. Die Geltendmachung von Schäden des Vertragspartners
oder Dritter gegenüber dem Berg- und Wanderverein Wienerland aus einem
derartigen Zusammenhang wird ausgeschlossen.
6.4 Der Berg- und Wanderverein Wienerland haftet nicht für den
Inhalt von übermittelten und gespeicherten Daten von Vertragspartnern.
Eine Haftung für Schäden und Folgeschäden ist einvernehmlich
ausgeschlossen.
6.5 Der Berg- und Wanderverein Wienerland betreibt die angebotenen
Dienste mit höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit.
Der Berg- und Wanderverein Wienerland übernimmt jedoch keine Gewähr
dafür, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die
gewünschten Verbindungen jederzeit hergestellt werden können, oder dass
gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.
6.6 Der Vertragspartner wird ausdrücklich auf das
Pornographiegesetz, BGBl 1950/97 idgF, das Verbotsgesetz vom 8.5.1945,
StGB 13 idgF und die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches
hingewiesen, wonach die Übermittlung, Verbreitung und Ausstellung
bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt.
6.7 Der Berg- und Wanderverein Wienerland haftet nicht für den
Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch
Dienste des Berg- und Wandervereines Wienerland zugänglich sind. Der
Vertragspartner verpflichtet sich, sich bei der Nutzung der vom Berg-
und Wanderverein Wienerland angebotenen Dienste an die österreichischen
und internationalen Rechtsvorschriften zu halten. Sofern der
Vertragspartner seinerseits Wiederverkäufer ist, wird er diese
Verpflichtung seinen Kunden auferlegen und alle zumutbaren Maßnahmen
ergreifen, um die gesetzwidrige Verwendung der angebotenen Dienste und
Datenleitungen zu unterbinden.
6.8
www.wienerland.at
ist als umfassende Internet-Plattform von Web-Sites des Berg- und
Wandervereines Wienerland konzipiert. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf
hin, dass Sie durch die Nutzung der Plattformen auf Inhalte stoßen
könnten, die Sie als anstößig oder unangemessen empfinden könnten. Bitte
beachten Sie, dass der Berg- und Wanderverein Wienerland den Inhalt der
verzeichneten Web-Sites lediglich zum Zeitpunkt ihrer Aufnahme in das
Verzeichnis bewertet. Der Berg- und Wanderverein Wienerland; übernimmt
deshalb keine Verantwortung für die Richtigkeit der Einordnung der
verzeichneten Web-Sites.
Darüber hinaus übernimmt der Berg- und Wanderverein Wienerland keine
Verantwortung für die Richtigkeit der auf der jeweiligen verzeichneten
Web-Site veröffentlichten Inhalte, für deren Rechtmäßigkeit, deren
Schicklichkeit oder für die Erfüllung von Urheberrechtsbestimmungen im
Zusammenhang mit den auf der jeweiligen Web-Site veröffentlichten
Inhalten.
Der Berg- und Wanderverein Wienerland übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der Benutzung der Verzeichnisse von www.wienerland.at entstehen könnten.
7. Datenschutz und Sicherheit
7.1 Der Berg- und Wanderverein Wienerland verwendet die im Rahmen
ihrer vertraglichen Leistungsverpflichtung erforderlichen Daten des
Vertragspartners. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
8. Pflichten des Vertragspartners
8.1 Der Vertragspartner ist allein verantwortlich für die Wahrung
sämtlicher, insbesondere urheberrechtlicher, Rechte hinsichtlich aller
dem Berg- und Wanderverein Wienerland zur Leistungserbringung zur
Verfügung gestellten Texte, Grafiken etc.
8.2 Zugangskennungen und/oder Passwörter dürfen nicht an Dritte
weitergegeben werden. Für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung
von Zugangskennungen (z.B. Passwörtern) dem Vertragspartner, dem Berg-
und Wanderverein Wienerland oder Dritten entstehen, haftet der
Vertragspartner.
9. Online Shop Berg- und Wanderverein Wienerland
9.1 Der Gültigkeitsbereich dieses Punktes erstreckt sich ausschließlich auf den Online Shop unter www.wienerland.at.
9.2 a) Lieferung mit Zahlschein. - die im Shop ausgezeichneten
Preise in EUR verstehen sich zuzüglich Versandkosten. b) Versandart:
Post, für Wienerland-Mitglieder entfallen die Versandkosten. Lieferzeit:
14 Tage. Lieferung solange der Vorrat reicht. Der Kunde erhält per
E-Mail bzw. mit der Lieferung eine Nachricht, sollte die Ware nicht
lieferbar sein.
9.3 Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
9.4 Widerrufsrecht von der Bestellung: 5 Werktage. Rückgaberecht
bei original verpackter Ware ab Erhalt: 14 Tage. Umtausch bei
mangelhafter Lieferung: 7 Tage nach Erhalt (Es werden keine neuerlichen
Versandspesen verrechnet). Der Berg- und Wanderverein Wienerland
verpflichtet sich, auf Kundenanfragen und Reklamationen innerhalb von
fünf Werktagen zu antworten.
9.5 Gerichtsstand ist Korneuburg, es gelangt österreichisches Recht zur Anwendung
9.6 Der Online Shop dient ausschließlich der statutengemäßen
Information der Mitglieder, Förderer und Sponsoren des Berg- und
Wandervereines Wienerland über Wander-, Weitwanderwege und
Trekkingrouten. Ein allfälliger Überschuss dient dafür, die Kosten für
die Homepage zu tragen, die Wienerland-Druckwerke, Flugblätter usw. zu
finanzieren.
10. Sonstige Bestimmungen
10.1 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so
bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Die Vertragspartner
vereinbaren, die ungültige Bestimmung durch eine gültige Bestimmung zu
ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung der Vertragspartner am
besten entspricht. Das Gleiche gilt im Fall einer Lücke des Vertrages.
10.2 Gerichtsstand ist Korneuburg, es gelangt österreichisches Recht zur Anwendung.
10.3 Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Erklärungen sind nur schriftlicher Form gültig.
10.4 Alle Erklärungen können auf elektronischem Wege an die Vertragspartner gerichtet werden.
10.5 Ohne gegenteiligen Auftrag dürfen Internet Adressen von Kunden
auf der entsprechenden Internetseite des Berg- und Wandervereines
Wienerland aufgeführt werden. Die entgeltliche Weitergabe von
Dienstleistungen (Wiederverkauf) des Berg- und Wandervereines Wienerland
bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Berg- und Wandervereines
Wienerland.
10.6 Der Berg- und Wanderverein Wienerland erlaubt ausdrücklich das Verlinken, Downloaden von Bannern oder Buttons von fremden Web-Sites auf www.wienerland.at, sofern der Dienst in einem eigenen Browserfenster angezeigt wird.