AGB, Haftungsausschluss , Copyright

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Langenzersdorf, am 1.7.2013


1.      Geltung
1.1    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Berg- und Wandervereines Wienerland, gelten für sämtliche Lieferungen, Dienstleistungen  und Geschäftsbeziehungen, die der Verein gegenüber einem Vertragspartner (Ordentliche Mitglieder, Außerordentliche Mitglieder, Ehrenmitglieder, Förderer, Sponsoren) im Rahmen der Vereinsstatuten erbringt.
2.   Vertragsabschluss
2.1    Der Vertrag (Dienstleistungen im Rahmen der Vereinsstatuten) gilt als geschlossen, wenn der Berg- und Wanderverein Wienerland nach Erhalt eines Auftrages eine schriftliche Auftragsbestätigung dem Vertragspartner zugesandt oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung begonnen hat.
2.2    Die in Webseiten, Katalogen, Prospekten etc. enthaltenen Angaben sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung auf sie Bezug genommen wird.
2.3     Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftlichkeit.
2.4    Der Berg- und Wanderverein Wienerland behält sich das Recht vor, Dienstleistungen im Rahmen der Vereinsstatuten ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3.       Preise und Zahlung
3.1    Der Berg- und Wanderverein Wienerland ist gemäß den Statuten nicht auf Gewinn ausgerichtet. Alle Mitgliedsbeiträge, Sponsorenbeiträge und Einnahmen im Allgemeinen dienen dem Verein ausschließlich zur Erhaltung des Vereines, seiner technischen Ausstattung, allfälligen Aufwandsentschädigungen und des angebotenen Services. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die im Auftrag angeführten Preise.
3.2     Sämtliche Zahlungen sind 10 Tage ab Rechnungsdatum und ohne Abzug fällig.
3.3     Ausgeschlossen ist eine Aufrechnung mit offenen Forderungen des Vertragspartners des Berg- und Wandervereines Wienerland, aus welchen Gründen auch immer.
3.4    Bei Zahlungsverzug ist der Berg- und Wanderverein Wienerland berechtigt, sämtliche entstehende Kosten sowie bankübliche Verzugszinsen zu verrechnen. Bei Mahnungen werden entsprechende Manipulationsgebühren verrechnet.
3.5     Außerdem ist der Berg- und Wanderverein Wienerland berechtigt, vertragliche Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung (Mitgliedsbeiträge, Sponsorenbeiträge, Einnahmen im Allgemeinen) auszusetzen, wodurch der Vertragspartner jedoch nicht seiner Zahlungsverpflichtung gemäß den Vereinsstatuten enthoben wird.
3.6    Die in Webseiten, Katalogen, Prospekten etc. angeführten Preise (Mitgliedsbeiträge) enthalten nicht Nutzungskosten von Übertragungseinrichtungen (z.B. Telefonkosten), Kosten für Hard- und Software, andere Kosten von Dritten, die für die Nutzung von Diensten verrechnet werden.
4.       Gewährleistung
4.1    Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen des Berg- und Wandervereines Wienerland entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Wandlung oder Preisminderung wird ausgeschlossen. Die Gewährleistungspflicht erlischt, sobald Änderungen ohne ausdrückliche Zustimmung des Berg- und Wandervereines Wienerland von Dritten oder vom Vertragspartner selbst vorgenommen werden.
5.       Rücktritt
5.1   Der Berg- und Wanderverein Wienerland ist berechtigt, vom Vertrag (auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung) zurückzutreten,
5.1.1 wenn über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird;
5.1.2 wenn der Vertragspartner gegen Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB verstößt.
5.2    Tritt der Vertragspartner aus Gründen, die nicht vom Berg- und Wanderverein Wienerland zu verantworten sind, oder tritt der Berg- und Wanderverein Wienerland gemäß 5.1 vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in Höhe des für den Berg- und Wanderverein Wienerland entstandenen Aufwandes. Das richterliche Mäßigungsrecht wird ausgeschlossen.
5.3    Der Berg- und Wanderverein Wienerland behält sich das Recht vor, gesetzeswidrige und anstößige Daten von den Servern (und somit aus dem Internet) zu  entfernen  und entstandene Aufwände nach den jeweils gültigen Stundensätzen zu verrechnen.
5.4     Vertragskündigungen durch Sponsoren haben jeweils mindestens einen Monat vor Ablauf des laufenden Sponsorvertrages zu erfolgen. Eine Zahlung für eine weitere Periode hat automatische Vertragsverlängerung zur Folge. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt die Vertragslaufzeit für Sponsoren ein Jahr.
6.       Haftung
6.1    Der Berg- und Wanderverein Wienerland haftet für Schäden nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Vertragspartner sind ausgeschlossen. Die Höhe der Ersatzpflicht des Berg- und Wandervereines Wienerland ist mit der Auftragssumme der Höhe nach begrenzt.
6.2    Für Schäden resultierend aus Netzausfällen des Providers besteht keine Ersatzpflicht.
6.3    Der Berg- und Wanderverein Wienerland haftet nicht, wenn sich jemand auf rechtswidrige Art und Weise Kundendaten und andere Daten in ihre Verfügungsgewalt bringen und sie weiterverwenden, weitergibt oder anderweitig nutzt. Die Geltendmachung von Schäden des Vertragspartners oder Dritter gegenüber dem Berg- und Wanderverein Wienerland aus einem derartigen Zusammenhang wird ausgeschlossen.
6.4    Der Berg- und Wanderverein Wienerland haftet nicht für den Inhalt von übermittelten und gespeicherten Daten von Vertragspartnern. Eine Haftung für Schäden und Folgeschäden ist einvernehmlich ausgeschlossen.
6.5   Der Berg- und Wanderverein Wienerland betreibt die angebotenen Dienste mit höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Der Berg- und Wanderverein Wienerland übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen jederzeit hergestellt werden können, oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.
6.6    Der Vertragspartner wird ausdrücklich auf das Pornographiegesetz, BGBl 1950/97 idgF, das Verbotsgesetz vom 8.5.1945, StGB 13 idgF und die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches hingewiesen, wonach die Übermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt.
6.7    Der Berg- und Wanderverein Wienerland haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch Dienste des Berg- und Wandervereines Wienerland zugänglich sind. Der Vertragspartner verpflichtet sich, sich bei der Nutzung der vom Berg- und Wanderverein Wienerland angebotenen Dienste an die österreichischen und internationalen Rechtsvorschriften zu halten. Sofern der Vertragspartner seinerseits Wiederverkäufer ist, wird er diese Verpflichtung seinen Kunden auferlegen und alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die gesetzwidrige Verwendung der angebotenen Dienste und Datenleitungen zu unterbinden.
6.8  

www.wienerland.at  ist als umfassende Internet-Plattform von Web-Sites des Berg- und Wandervereines Wienerland konzipiert. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie durch die Nutzung der Plattformen auf Inhalte stoßen könnten, die Sie als anstößig oder unangemessen empfinden könnten. Bitte beachten Sie, dass der Berg- und Wanderverein Wienerland den Inhalt der verzeichneten Web-Sites lediglich zum Zeitpunkt ihrer Aufnahme in das Verzeichnis bewertet. Der Berg- und Wanderverein Wienerland; übernimmt deshalb keine Verantwortung für die Richtigkeit der Einordnung der verzeichneten Web-Sites.
Darüber hinaus übernimmt der Berg- und Wanderverein Wienerland keine Verantwortung für die Richtigkeit der auf der jeweiligen verzeichneten Web-Site veröffentlichten Inhalte, für deren Rechtmäßigkeit, deren Schicklichkeit oder für die Erfüllung von Urheberrechtsbestimmungen im Zusammenhang mit den auf der jeweiligen Web-Site veröffentlichten Inhalten.
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7.       Datenschutz und Sicherheit
7.1    Der Berg- und Wanderverein Wienerland verwendet die im Rahmen ihrer vertraglichen Leistungsverpflichtung erforderlichen Daten des Vertragspartners. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
8.       Pflichten des Vertragspartners
8.1    Der Vertragspartner ist allein verantwortlich für die Wahrung sämtlicher, insbesondere urheberrechtlicher, Rechte hinsichtlich aller dem Berg- und Wanderverein Wienerland zur Leistungserbringung zur Verfügung gestellten Texte, Grafiken etc.
8.2     Zugangskennungen und/oder Passwörter dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung von Zugangskennungen (z.B. Passwörtern) dem Vertragspartner, dem Berg- und Wanderverein Wienerland oder Dritten entstehen, haftet der Vertragspartner.
9.       Online Shop Berg- und Wanderverein Wienerland
9.1    Der Gültigkeitsbereich dieses Punktes erstreckt sich ausschließlich auf den Online Shop unter
www.wienerland.at.
9.2     a) Lieferung mit Zahlschein. - die im Shop ausgezeichneten Preise in EUR verstehen sich zuzüglich Versandkosten. b) Versandart: Post, für Wienerland-Mitglieder entfallen die Versandkosten. Lieferzeit: 14 Tage. Lieferung solange der Vorrat reicht. Der Kunde erhält per E-Mail bzw. mit der Lieferung eine Nachricht, sollte die Ware nicht lieferbar sein.
9.3    Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
9.4    Widerrufsrecht von der Bestellung: 5 Werktage. Rückgaberecht bei original verpackter Ware ab Erhalt: 14 Tage. Umtausch bei mangelhafter Lieferung: 7 Tage nach Erhalt (Es werden keine neuerlichen Versandspesen verrechnet). Der Berg- und Wanderverein Wienerland verpflichtet sich, auf Kundenanfragen und Reklamationen innerhalb von fünf Werktagen zu antworten.
9.5    Gerichtsstand ist Korneuburg, es gelangt österreichisches Recht zur Anwendung
9.6    Der Online Shop dient ausschließlich der statutengemäßen Information der Mitglieder, Förderer und Sponsoren des Berg- und Wandervereines Wienerland über Wander-, Weitwanderwege und Trekkingrouten. Ein allfälliger Überschuss dient dafür, die Kosten für die Homepage zu tragen, die Wienerland-Druckwerke, Flugblätter usw. zu finanzieren.
10.      Sonstige Bestimmungen
10.1  Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Die Vertragspartner vereinbaren, die ungültige Bestimmung durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung der Vertragspartner am besten entspricht. Das Gleiche gilt im Fall einer Lücke des Vertrages.
10.2   Gerichtsstand ist Korneuburg, es gelangt österreichisches Recht zur Anwendung.
10.3   Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Erklärungen sind nur schriftlicher Form gültig.
10.4   Alle Erklärungen können auf elektronischem Wege an die Vertragspartner gerichtet werden.
10.5   Ohne gegenteiligen Auftrag dürfen Internet Adressen von Kunden auf der entsprechenden Internetseite des Berg- und Wandervereines Wienerland aufgeführt werden. Die entgeltliche Weitergabe von Dienstleistungen (Wiederverkauf) des Berg- und Wandervereines Wienerland bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Berg- und Wandervereines Wienerland.
10.6  Der Berg- und Wanderverein Wienerland erlaubt ausdrücklich das Verlinken, Downloaden von Bannern oder Buttons von fremden Web-Sites auf
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